Rechtliches

Allgemeine Geschäfts-, Zahlungs- und Lieferungsbedingungen

Stand: 25. September 2026

1. Geltungsbereich

1.1

Diese Allgemeinen Geschäfts-, Zahlungs- und Lieferungsbedingungen (AGB) der digitale medien print gmbh (im Folgenden „Auftragnehmer“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (im Folgenden „Auftraggeber“).

1.2

Aufträge werden ausschließlich auf Grundlage dieser Bedingungen ausgeführt. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Preise, Vertragsschluss

2.1

Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch vier Wochen nach Eingang des Angebots beim Auftraggeber.

2.2

Die Preise des Auftragnehmers enthalten keine Mehrwertsteuer. Sie gelten ab Werk und schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.

2.3

Nachträgliche Änderungen der vertraglichen Leistung auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstands werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die der Auftraggeber wegen geringfügiger, aber nicht beanstandungsfähiger Abweichung von der Vorlage verlangt.

2.4

Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderungen angelieferter oder übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die nicht Gegenstand des Auftrags sind und vom Auftraggeber veranlasst werden, werden gesondert berechnet.

2.5

Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.

3. Zahlung

3.1

Die Zahlung hat ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Fälligkeit richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen.

3.2

Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Dies gilt nicht für Ansprüche des Auftraggebers, die auf Fertigstellungs- oder Mängelbeseitigungskosten gerichtet sind.

3.3

Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, kann der Auftragnehmer die Leistung verweigern. Das Leistungsverweigerungsrecht entfällt, wenn die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet ist; § 321 Abs. 2 BGB bleibt unberührt. Der Auftragnehmer kann die Leistung auch verweigern, solange er aus demselben rechtlichen Verhältnis einen fälligen Anspruch gegen den Auftraggeber hat, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird; § 273 Abs. 3 BGB bleibt unberührt.

3.4

Zahlt der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Kosten gemäß Abschnitt 2 nicht, kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen; die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt vorbehalten. Außerdem hat der Auftragnehmer Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist.

4. Lieferung

4.1

Lieferfristen werden spätestens bei Vertragsschluss individuell vereinbart. Geschieht dies nicht, gelten die gesetzlichen Regelungen.

4.2

Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.

4.3

Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen nur berechtigt, soweit dies unter Berücksichtigung der Gebote von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB angemessen ist. Das kann insbesondere der Fall sein, wenn die Teillieferungen für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar sind und die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt bleibt. Rechte und Ansprüche des Auftraggebers wegen einer insoweit vom Auftragnehmer zu vertretenden Pflichtverletzung bleiben unberührt.

4.4

Verzögert der Auftragnehmer die Leistung, kann der Auftraggeber nur dann unter den Voraussetzungen des § 323 BGB zurücktreten, wenn die Verzögerung vom Auftragnehmer zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast ist damit nicht verbunden.

4.5

Vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Betriebsstörungen von vorübergehender Dauer — sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers —, insbesondere Streiks, Aussperrungen sowie alle Fälle höherer Gewalt, berechtigen den Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn ihm ein weiteres Festhalten am Vertrag objektiv nicht zugemutet werden kann. Andernfalls verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der durch die Störung verursachten Verzögerung. Eine Haftung des Auftragnehmers ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

4.6

Dem Auftragnehmer steht an den vom Auftraggeber angelieferten Druck- und Stempelvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB zu, bis alle fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung vollständig erfüllt sind.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen Eigentum des Auftragnehmers.

5.2

Der Auftraggeber darf die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware hat er dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Veräußert der Auftraggeber die Vorbehaltsware weiter, tritt er die daraus entstehenden Forderungen bereits jetzt an den Auftragnehmer ab; der Auftragnehmer nimmt die Abtretung an.

5.3

Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die Forderungen des Auftragnehmers um mehr als 10 %, gibt der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers Sicherheiten nach seiner Wahl frei.

6. Beanstandungen und Mängelrechte

6.1

Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Ware sowie etwaiger zur Korrektur übersandter Vor- und Zwischenerzeugnisse unverzüglich zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Woche nach Ablieferung, verborgene Mängel innerhalb einer Woche nach Entdeckung schriftlich oder per E-Mail anzuzeigen. Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige, ist die Geltendmachung von Mängelansprüchen ausgeschlossen.

6.2

Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer zunächst nach seiner Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt.

6.3

Farbabweichungen bei Reproduktionen sind im Rahmen des drucktechnisch Üblichen nicht beanstandungsfähig. Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % der bestellten Menge sind zulässig.

6.4

Bei nach Kundenspezifikation gefertigter Ware ist eine Rücknahme ausgeschlossen, soweit kein Mangel vorliegt. Hinweise zum Ausschluss des Widerrufsrechts finden Sie unter Widerruf und Reklamation.

7. Haftung

7.1

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen. Dasselbe gilt für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder der Übernahme einer Garantie.

7.2

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten — das sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf — ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

8. Verjährung

8.1

Mängelansprüche des Auftraggebers verjähren — mit Ausnahme der in Abschnitt 7.1 genannten Schadensersatzansprüche — in einem Jahr ab Lieferung. Dies gilt nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und nicht bei übernommener Garantie.

9. Handelsbrauch

9.1

Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie, soweit nichts anderes vereinbart ist. Danach besteht insbesondere keine Pflicht zur Herausgabe von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten.

10. Druckdaten und Archivierung

10.1

Der Auftraggeber ist für Vollständigkeit, Richtigkeit und Druckeignung der von ihm überlassenen Daten verantwortlich. Er hat vor der Übermittlung eine eigene Datensicherung anzufertigen. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, überlassene Daten auf inhaltliche Richtigkeit, Rechtschreibung oder Vollständigkeit zu prüfen; hierzu gehören auch Korrekturen, die vom Auftraggeber zur Freigabe gegeben werden.

10.2

Produkte, Materialien und Daten werden über die Übergabe hinaus nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung archiviert. Ohne eine solche Vereinbarung obliegt die Versicherung dem Auftraggeber.

11. Rechte Dritter

11.1

Der Auftraggeber versichert, dass durch seine Auftragsvorgaben, insbesondere durch von ihm gelieferte Vorlagen, Rechte Dritter — z. B. Urheber-, Kennzeichen- oder Persönlichkeitsrechte — nicht verletzt werden. Er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, es sei denn, er weist nach, dass ihn kein Verschulden trifft und er seinen Sorgfaltspflichten nachgekommen ist.

12. Online-Portal druck·s

12.1

Über das Portal druck·s können Auftraggeber Druckdaten übermitteln, Aufträge anfragen und Auftragsbestätigungen sowie Druckdaten zur Freigabe entgegennehmen. Ergänzend zu den übrigen Abschnitten gelten die folgenden Regelungen; bei Widersprüchen gehen sie für die Nutzung des Portals vor.

12.2

Upload und Verifizierung. Der Auftraggeber lädt Dateien über das Portal oder über einen von uns bereitgestellten Upload-Link hoch. Das Absenden eines Auftrags wird durch einen Einmalcode bestätigt, den wir an die vom Auftraggeber angegebene E-Mail-Adresse senden. Der Code ist nur begrenzte Zeit gültig. Der Auftraggeber hat den Zugang zu seinem E-Mail-Postfach und den Code vor dem Zugriff Dritter zu schützen; Handlungen, die mit einem an seine E-Mail-Adresse gesendeten Code vorgenommen werden, werden ihm zugerechnet.

12.3

Anfrage. Der Upload und das Absenden im Portal sind eine Anfrage und begründen keinen Anspruch auf Annahme. Wir prüfen die Anfrage und übermitteln dem Auftraggeber anschließend eine Auftragsbestätigung nebst Druckdaten zur Freigabe.

12.4

Freigabe per Code. Die Freigabe von Auftragsbestätigung und Druckdaten erfolgt im Portal durch Eingabe eines weiteren Einmalcodes, der an die E-Mail-Adresse des Auftraggebers gesendet wird. Mit der Freigabe erklärt der Auftraggeber verbindlich, dass er die Auftragsbestätigung und die Druckdaten in der vorliegenden Fassung geprüft hat und ihre Ausführung wünscht; der Auftrag kommt damit zu den in der Auftragsbestätigung genannten Bedingungen zustande. Die Freigabe wird mit Zeitpunkt, Version und technischen Verbindungsdaten protokolliert und dem Auftraggeber per E-Mail bestätigt. Nach der Freigabe gelten Änderungen als nachträgliche Änderungen im Sinne von Abschnitt 2.3.

12.5

Versionierung. Ändern wir eine Auftragsbestätigung oder die Druckdaten, beispielsweise auf Änderungswunsch des Auftraggebers, erhält die Auftragsbestätigung eine neue Versionsnummer und wird erneut zur Freigabe übermittelt. Verbindlich ist die Version, die der Auftraggeber freigegeben hat; eine Freigabe erstreckt sich nicht auf spätere Versionen.

12.6

Automatischer Vorprüfungs-Hinweis. Nach dem Absenden erstellt das Portal automatisch einen Hinweis, der die Angaben des Auftraggebers mit den hochgeladenen Dateien abgleicht und technische Auffälligkeiten benennt. Dieser Hinweis (im Portal als „Erste Prüfung“ bezeichnet) ist unverbindlich. Er ist weder ein Angebot noch eine Preis-, Termin- oder Leistungszusage und ersetzt nicht die Prüfung durch unsere Mitarbeiter. Er kann unvollständig oder fehlerhaft sein. Die Verantwortung des Auftraggebers für seine Druckdaten nach Abschnitt 10 bleibt unberührt.

12.7

Prüfung auf Schadsoftware. Hochgeladene Dateien werden automatisch auf Schadsoftware geprüft. Dateien, bei denen Schadsoftware festgestellt wird, halten wir zurück und stellen sie nicht zum Abruf bereit; der Auftraggeber hat auf Anforderung eine bereinigte Datei zu übermitteln. Ein Anspruch darauf, dass jede Schadsoftware erkannt wird, besteht nicht.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

13.1

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Auftragnehmers in Heilbronn. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

14. Salvatorische Klausel

14.1

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

15. Vertragssprache

15.1

Maßgeblich für die Vertragsbeziehungen ist die deutsche Sprache. Bei Abweichungen zwischen einer Übersetzung und der deutschen Fassung gilt ausschließlich die deutsche Fassung.

16. Datenschutz

16.1

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses und im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen. Einzelheiten enthält die Datenschutzerklärung.